Auszug aus den
allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und

Geschäftsbedingungen

 

 

1. Allgemein

Verkauf und Lieferung nur zu den nachstehenden Bedingungen. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Bedingungen des Kaufes verpflichten uns nicht, auch wenn sie nicht von uns ausdrücklich zurückgewiesen werden.
Offensichtliche Irrtümer, Schreib- und
Rechenfehler sind für uns nicht verbindlich.

2. Lieferungen

Die Ware gilt in jedem Fall als ab Lager geliefert und reist auf Gefahr des Käufers ohne irgendwelche Verbindlichkeiten des Verkäufers.

3. Mängelrügen

Der Abnehmer hat jede Lieferung sofort nach Empfang sorgfältig und vollständig zu untersuchen.
Bei der Untersuchung erkennbare Mängel oder Fehlbestände müssen sofort nach Empfang der Ware gerügt werden.
Anderen Fall gilt die gesamte Lieferung insoweit als genehmigt.
Zur Versendung der gerügten Ware an uns hat der Abnehmer zuvor unsere Zustimmung hierzu einzuholen.
Zu diesem Zweck hat er uns eine Kopie des Lieferscheins bzw. der Rechnung sowie eine
detaillierte Fehlerbeschreibung einzusenden. Anschließend hat er die gerügte Ware auf eigene Kosten und Gefahren in der Originalverpackung an uns zu senden. Unfrei eingehende Sendungen werden von uns nicht angenommen.
Unsere Gewährleistungspflicht beschränkt sich auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Soweit wir einen gerügten Mangel anerkennen, übernehmen wir alle zur Nachbesserung notwendigen Lohn- und Materialkosten.
Frachtkosten und Risiken gehen zu Lasten des Kunden.
Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reperatur oder den Austausch der defekten Liefergegenstände.
Sie bezieht sich nicht auf Abnutzung, unsachgemäße oder fehlerhafte Bedienung und Lagerung. Unsere Haftung ist auf den Warenwert beschränkt.
Sonstige Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Bei ungerechtfertigten Beanstandungen, oder solchen, die auf Bedienungsfehler des Käufers zurückzuführen sind übernehmen wir keine Gewährleistung. In diesem Fall werden die Frachtkosten dem Kunden in Rechnung gestellt.

4. Gewährleistung

Die Gewährleistung beträgt 2 Jahre ab Auslieferung an den Besteller, wenn zu dem jeweiligen Produkt eine Garantie vom Hersteller angegeben wird.
Unsere Gewährleistung bei Restposten
sowie CPU und RAM-Bausteine beschränkt sich auf die von uns auf der Rechnung angegebene Garantiezeit. Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung darf bei Verlust des Gewährleistungsanspruches an dem Stück nichts geändert werden.
Gewährleistungsansprüche verjähren ein Monat nach Zurückweisung der Mängelrüge durch uns.

5. Haftungsausschluß:

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